AGB Cellounterricht mit Pauschalvertrag

1. Erwerb und Gültigkeit des Pauschalvertrags

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Unterrichtsdauer ist organisatorisch in Semester unterteilt entsprechend der Schuljahresdaten der Stadt Kriens. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen wird nicht unterrichtet. Massgebend ist der Unterrichtsort.
  • Die Höhe des Unterrichtshonorars wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Eine Veränderung des ursprünglich festgesetzten Honorars ist auf Semesteranfang mindestens 1 Monat im Voraus zu vereinbaren. Massgeblich sind die Richthonorare des SMPV. Bei Lektionen ausserhalb des Unterrichtsraumes des Lehrers gilt ein vorgängig vereinbarter Preisaufschlag entsprechend Zeit- und Reiseaufwands des Lehrers.
  • Das Pauschalhonorar wird erstmals zum Vertragsbeginn fällig, danach vor der ersten Lektion des Folgesemesters. Nach Absprache ist Zahlung in Quartalsraten möglich.
  • Der Lehrer erteilt den regelmässigen Unterricht mit dem bei Vertragsabschluss festgelegten Rhythmus und Lektionsdauer. In der Berechnung des Pauschalhonorars sind die semesterweise durchschnittlich erteilten Lektionen sowie Ausfälle wegen Schulferien und gesetzlichen Feiertagen berücksichtigt. Daher sind keinerlei weitere Reduktionen entsprechend effektiver Lektionszahlen möglich, vorbehaltlich der durch den Lehrer abgesagten Lektionen.

2. Absagereglung

  • Vom Lehrer abgesagte Lektionen sind nach Möglichkeit vor- oder nachzuholen. Ist dies nicht möglich, so erfolgt pro ausgefallener Lektion ein angemessener Abzug am Pauschalhonorar gem. Vereinbarung im Vertrag.
  • Vom Schüler nicht wahrgenommene Lektionen sind honorarpflichtig. Der Lehrer ist bereit, die Lektionen nach Möglichkeit nachzuholen, wenn sie mindestens 24 Stunden vorher aus zwingenden Gründen abgesagt worden sind. Als zwingende Gründe gelten Krankheit, notwendige Ortsabwesenheit und unverschiebbare berufliche Verpflichtungen. Ferienabwesenheit während der Schulperioden ist kein zwingender Grund in diesem Sinne.

3. Gültigkeitsdauer und Kündigungsfrist

  • Der Pauschalvertrag kann beiderseits auf Beginn jedes Semesters unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden (Eingang der Kündigung ist massgeblich für Fristwahrung). Innerhalb des Semesters kann bei Vorliegen besonderer Gründe der Vertrag von jeder Seite im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Wird der Vertrag innerhalb eines Semesters aufgelöst, so gilt dies als Kündigung zur Unzeit und bewirkt, dass die Lektionen des laufenden Semesters vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

4. Allgemeines

  • Arbeitsmittel (Noten, Instrument und Zubehör) sind vom Schüler zu erwerben. Für zusätzliche Leistungen (wie Klavierbegleiter für Konzerte etc.) fallen nach Aufwand weitere Kosten an, die im Voraus vereinbart werden.
  • Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
  • Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Lehrers.

Kriens, August 2023