AGB Cellokurse

1. Anmeldung

  • Die Anmeldung wird mit Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars gültig und wird schriftlich vom Veranstalter bestätigt. Das Cellowochenende findet ab 6 Teilnehmern statt, die Cellowoche ab 8 Teilnehmern. Wird die Mindestanzahl Anmeldungen bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht, muss der Kurs abgesagt werden. Die Kursrechnung wird nach der Zustellung des Notenmaterials versandt.

2. Buchung und Zusatzangebote

  • Für Buchungen im Kurshaus sowie Zusatzangebote gelten ausschliesslich die Bedingungen des betreffenden Leistungsanbieters, Rechnungsstellung erfolgt durch diesen direkt an den Teilnehmer. Es können gegenüber dem Kursanbieter keine Ansprüche für gebuchte Zusatzleistungen geltend gemacht werden.

  • Bei Arrangements mit Hotelübernachtung und/oder Halb-/Vollpension wird entsprechend der Angaben im Anmeldeformular eine verbindliche Reservation durch den Veranstalter im Kurshaus vorgenommen. Nimmt der Teilnehmer selbst die Buchung für Teilangebote (Hotelübernachtung u.a.) direkt beim Kurshaus vor, so gelten dafür ausschliesslich die Buchungsbedingungen des Kurshauses. Für im Zusammenhang mit dem Kurs durch den Teilnehmer getätigte Buchungen ist ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kursveranstalter generell ausgeschlossen.

3. Absageregelung

  • Bei Absage durch den Kursteilnehmers nach dem Versand des individuell erstellten Kursmaterials wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Kann durch ihn kein Ersatzteilnehmer gestellt werden, wird bei Absage ab 10 oder weniger Tagen vor Kursbeginn eine Gebühr von CHF 100.00 fällig. Bei Absage ab dem 1.Kurstag besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gebuchten Leistungen. Ebenso verbleiben bereits im Auftrag des Teilnehmers getätigte Reservationen zu Lasten des Teilnehmers.

  • Muss der Kurs trotz ausreichender Anzahl Anmeldungen durch den Kursleiter abgesagt werden, wird ein Ersatzdatum angeboten. Ebenfalls erfolgt die Gutschrift der Kursgebühr über einen Zeitraum von 12 Monaten.

4. Sonderbedingungen Cellowoche

  • Der Kursplatz ist erst mit dem Eingang der Anmeldegebühr auf dem Konto des Veranstalters verbindlich reserviert. Die Rechnung über die verbleibenden Kurskosten wird nach Zustellung des Notenmaterials zugesendet. Die Anmeldegebühr wird in der Rechnung ausgewiesen und gilt als Anzahlung. Sie wird grundsätzlich nicht zurückerstattet. Bei Absage durch den Teilnehmer nach Versand des Notenmaterials beträgt die Aufwandsentschädigung CHF 150.00. 

5. Allgemeines, Versicherung, Preisänderungen

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für mögliche Schäden an Personen oder Eigentum, die während oder im Zusammenhang mit dem angebotenen Kurs für die Teilnehmer auftreten.
  • Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird der Abschluss einer Annullationskosten- oder Reiseversicherung empfohlen. Bei Veranstaltungen im Ausland empfiehlt sich die Abklärung der Versicherungsdeckung.
  • Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Massnahmen oder Streiks, die Durchführung des Kurses oder die Anreise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, behält sich der Veranstalter vor, den Kursort zu verlegen. Die Kursanmeldung bleibt in diesem Fall gültig.
  • Die Preisberechnung basiert auf detaillierten Kostenannahmen. Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse (wie z.B. neu eingeführte Abgaben oder massive Wechselkursänderungen) zu deutlichen Kostensteigerungen, kann eine Anpassung der Kurspreise notwendig werden. In diesem Fall werden alle Teilnehmer schriftlich kontaktiert und erhalten eine detaillierte Abrechnung mit Begründung.
  • Die genannten Bedingungen gelten auch für mitreisende Gäste, sofern sie im Anmeldeformular vermerkt sind.
    Abweichende Reglungen sind grundsätzlich im Anmeldeformular festgehalten.

6. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken. Gerichtsstand ist der Wohnort des Kursveranstalters.

Kriens, August 2023